Umstellung LEITUNGEN 13 und 13/5

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Die Leitungen 13 und 13/5 verlaufen zwischen Emsbüren im Landkreis Emsland über Legden im Kreis Borken bis nach Dorsten im Kreis Recklinghausen. Die ehemalige Erdgasleitung wird für den Transport von Wasserstoff umgestellt. Partner in diesem Projekt sind die Open Grid Europe GmbH (50 Prozent) und Nowega (50 Prozent).

AKTUELLES

Unter dem Motto „Rohr frei für H2“ haben die Ferngasnetzbetreiber Nowega und OGE am 16. Oktober in Niedersachsen einen wichtigen Schritt auf dem Weg ins Wasserstoffzeitalter gefeiert. Erstmals in Deutschland wurde auf der OGE Verdichter­station Emsbüren mit der Umstellung einer Ferngasleitung auf den Transport von Wasserstoff begonnen. Dafür wurden die Abschnitte Emsbüren – Bad Bentheim sowie Bad Bentheim – Legden leergepumpt und vom Erdgasnetz getrennt.

Anschließend starten die Ertüchtigungsmaßnahmen für den Wasserstofftransport, der in diesem Abschnitt voraussichtlich ab 2025 erfolgt. Die Umstellung der anderen Abschnitte erfolgt schrittweise bis 2027.

Wo es geht, nutzen wir bestehende Leitungen.

Bedingt durch den sukzessiven Rückgang der Erdgasförderung in Deutschland und den Niederlanden, werden einzelne Leitungen des bestehenden Erdgasnetzes in Zukunft nicht mehr für den Transport von Erdgas benötigt. Gleichzeitig wächst in der Region die Nachfrage nach Wasserstoff. Daher bietet sich die herausragende Möglichkeit, diese nicht mehr benötigten Leitungen künftig für den Transport von Wasserstoff zu nutzen.

Der grüne Wasserstoff soll im niedersächsischen Lingen aus Strom, der durch Windkraftanlagen erzeugt wird, produziert werden. Dazu entsteht am RWE Kraftwerksstandort eine Elektrolyseanlage mit einer Leistung von mehr als 100 MW. Der Wasserstoff wird über die umgestellte Infrastruktur zu den industriellen Abnehmern transportiert. Dies wird im ersten Schritt im Verbund mit weiteren Leitungsnetzbetreibern (Nowega, Evonik) erreicht.

Mit der Umstellung der Leitung Nr. 13 und Leitung Nr. 13/5 wird der erste Schritt für das zukünftige Wasserstoffnetz gemacht. Das Netz soll in einer späteren Ausbaustufe von Lingen bis ins Ruhrgebiet und von der niederländischen Grenze bis nach Salzgitter reichen. Mehr Informationen zum Ausbau bis 2030 finden Sie bei der GET H2 Initiative.

LEITUNGSVERLAUF

  • Die Leitungen Nr. 13/5 gliedern sich in den Abschnitt Emsbüren – Bad Bentheim und die Leitung Nr. 13 in die Abschnitte: Bad Bentheim – Legden und Legden – Dorsten.
  • Durch die Leitungen soll künftig Wassersto­ff fließen. Die Umstellung geschieht nach und nach bis 2027. Zwischen Emsbüren und Legden endet der Transport von Erdgas im Herbst 2023.

Während der Umstellung werden Arbeiten an den Stationen erfolgen:

Rück- und Umbau: Stationen Westerbauerschaft, Nienborg und Heek sowie Station Emsbüren und Standort Ochtrup Wester

Neubau: Stationen Bad Bentheim, Ochtrup und Asbeck sowie der Anschlussleitung Ledgen

GENEHMIGUNG

  • Die Genehmigungen der zuständigen Planfeststellungsbehörde für die Maßnahmen im Jahr 2023 liegen bereits vor. 
  • Die Maßnahmen für 2024 befinden sich noch im Genehmigungsprozess.

Für die Umstellung auf Wasserstoff müssen die vorhandenen Absperrstationen sowie Teile der Leitungstechnik wasserstofftauglich umgerüstet werden.  Diese Änderungen werden im Rahmen eines Anzeigeverfahrens nach Energiewirtschaftsgesetz durch die zuständigen Behörden genehmigt.

Die Leitungen 13 und 13/5 sind Gasversorgungsleitungen, die sowohl Erdgas als auch Wasserstoff transportieren können.

Ausführliche Informationen zur Leitung  finden Sie zum Download in unseren Handouts:

Als Teil des Projektes GET H2 Nukleus wird die Umstellung der Leitungen 13 und 13/5 als Projekt von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) anerkannt. Die Vorhaben werden gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Die Leitungen 13 und 13/5 gehören zum GET H2 Netz, mit dem die zukunftsfähige Wasserstoffinfrastruktur in der Region entsteht. Damit ermöglichen OGE und Nowega zahlreichen Abnehmern entlang der Leitungen einen Anschluss an die Versorgung mit Wasserstoff.

Zeitplan

Nächste Termine

2025

Inbetriebnahme des Leitungsabschnitts Emsbüren – Bad Bentheim – Legden

FAQ

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Haben Sie noch Fragen zu dem Thema Wasserstoff oder den Projekten? Hier finden Sie die Antworten.

Kann in Erdgasleitungen Wasserstoff transportiert werden?

Ja. OGE, Nowega, Thyssengas und die anderen deutschen Fernleitungsnetzbetreiber haben das technische Knowhow.

Die Pipelines des Erdgas-Fernleitungsnetzes sind aus Stahl. Die eingesetzten Stähle sind zum Transport von Wasserstoff grundsätzlich geeignet. In Deutschland gibt es bereits einige regional begrenzte Wasserstoffnetze, die von Industrieunternehmen betrieben werden. Deren Pipelines sind ebenfalls aus Stahl und mit denen des Fernleitungsnetzes vergleichbar. Der GET H2 Partner Evonik hat zudem bereits umfangreiche Erfahrungen aus erfolgten Umstellungen.

Wie erfolgt die Umstellung?

Im Vorfeld der Umstellung findet eine technische Prüfung durch unabhängige Sachverständige statt. Im Fall des GET H2 NETZ ist das der TÜV Süd. Je nachdem, wie die Gutachten ausfallen, müssen erforderliche technische Anpassungen umgesetzt werden. Parallel wird ein behördliches Genehmigungsverfahren durchgeführt. Erst wenn auf allen Ebenen die Eignung für einen sicheren Transport festgestellt wurde, erfolgt die Umstellung auf Wasserstoff.

Für die Leitungen 13 und 13/5 wird ein Anzeigeverfahren durchgeführt. Was ist das?

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) betrachtet Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimetern. Alle Maßnahmen (Neubau oder Umbau) mit einem Durchmesser ab 300 mm sind entsprechend planfeststellungsbedürftig. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass man sich gemäß §43 f (EnWG) von der Planfeststellung befreien lässt. Hierzu muss das hier genannte Anzeigeverfahren bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde eingereicht werden. Inhalt der Antragsunterlagen eines Anzeigeverfahrens sind die technische Beschreibung, die planerische Ausgestaltung, die umweltfachliche Prüfung, die Zustimmungen aller betroffener Grundstückseigentümer / Bewirtschafter und Träger öffentlicher Belange (Behörden). Die Planfeststellungsbehörde prüft das Einvernehmen mit allen Betroffen und erteilt, wenn das Einvernehmen bestätigt werden kann, die Freistellung von der Planfeststellung.

KONTAKT

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Für Fragen rund um die Projekte steht Ihnen unsere Pressestelle zur Verfügung.

Telefon
OGE Projekthotline

0201 3642 12599
E-Mail
OGE Pressestelle

get-h2-netz@oge.net
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